§34a GewO qualifiziert
Alle Mitarbeiter verfügen über die vorgeschriebene Sachkundeprüfung nach §34a GewO oder die Unterrichtung nach §34a GewO für das Sicherheitsgewerbe.
Seit dem Jahre 2005 bieten wir umfassende Leistungen zum Thema Sicherheit — mit Know-how, Leidenschaft und einem Team, auf das Verlass ist.
Seit dem Jahre 2005 bieten wir umfassende Leistungen zum Thema Sicherheit. Durch unser langjährig erworbenes Know-how realisieren wir für jede erdenkliche Situation das richtige Sicherheitskonzept.
Beim Thema Sicherheit machen wir keine Kompromisse. Das perfekte Zusammenspiel von Vertragspartner, unseren engsten Vertrauten — den Mitarbeitern — und uns garantiert höchste Qualität und gewährt somit einen hohen Sicherheitsstandard in und um Nordrhein-Westfalen.
Mit Sicherheit zum Erfolg —
Ihr RM Sicherheit Team

Alle Mitarbeiter verfügen über die vorgeschriebene Sachkundeprüfung nach §34a GewO oder die Unterrichtung nach §34a GewO für das Sicherheitsgewerbe.
Jeder Bewerber, der unserem Team angehören möchte, durchläuft unterschiedliche Eignungstests und interne Schulungen. So gewährleisten nur die Qualifiziertesten Ihre Sicherheit.
Durch Ehrlichkeit, Aufmerksamkeit und Hilfsbereitschaft werden alle Voraussetzungen geschaffen, damit Sie sich zu jeder Zeit auf uns verlassen können.
Erfahren Sie auf den folgenden Seiten, was wir alles für Sie tun können — oder sprechen Sie direkt mit uns.